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Jeder
Grenzgänger ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig, wobei sich
in Deutschland wohnende Grenzgänger von dieser Pflicht innerhalb von 3
Monaten über ihren Arbeitgeber, beim jeweiligen Arbeitskanton, befreien
lassen können.
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Ablauf der Befreiung:
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Private
Krankenversicherung: Antrag stellen (beim schweizerischen Arbeitgeber) und
Kopie der Versicherungspolice und der Grenzgänger-Bewilligung beilegen.
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Gesetzliche
Krankenversicherung: Antrag stellen (beim schweizerischen Arbeitgeber) und
Formular E106 (erhältlich bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse)
und Kopie der Grenzgänger-Bewilligung beilegen.
D-CH
Krankenversicherungsmodell: Antrag stellen (beim schweizerischen
Arbeitgeber) und Kopie der schweizerischen Krankenkassenpolice sowie Kopie
der Grenzgängerbewilligung beilegen.
Diese Regelungen können
je Kanton variieren.
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Die
tägliche Rückkehrpflicht an den Wohnsitz vermindert sich auf eine 1 x wöchentliche
Rückkehrpflicht.
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Wichtig:
Steuerliche Regelungen beinhalten die bilateralen Verträge nicht, d. h.
aus der nur noch wöchentlichen Rückkehrpflicht kann keine 60-Tage-Regelung abgeleitet werden.
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Der
Voraufenthalt zur Beantragung einer Grenzgänger - Bewilligung von 6
Monaten in der Grenzzone entfällt.
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Mobilität
beruflich und geographisch innerhalb aller Grenzzonen der Schweiz,
d. h.
nach Erteilung der Bewilligung kann der Arbeitskanton innerhalb
der
Grenzkantone gewechselt werden, ohne eine zusätzliche Bewilligung
beantragen zu müssen.
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Bewilligungen
werden zukünftig für 5 Jahre erteilt.
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Es
tritt eine automatische Verlängerung der Bewilligung bei bestehendem
Arbeitsverhältnis ein.
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Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung werden ab Inkrafttreten aus
dem Schweizer Lohnniveau errechnet (nicht wie bisher aus einem
vergleichbaren deutschen Lohn).
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Anerkennung
von EU-Ausbildungen und EU-Diplomen auf die Zulassung von
reglementierten (bewilligungspflichtigen) Erwerbstätigkeiten in
der Schweiz.
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Kauf
von Immobilien ohne Genehmigung in der Schweiz möglich, wenn für
berufliche Zwecke genutzt. Ferienwohnungen benötigen eine Bewilligung.
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